• AGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dollhouse Kieztour

    Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.

    1. Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit uns.

    2. Anmeldung und Buchung

    Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2.1 Buchungen von Gruppenführungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Gruppenführungen gelten Führungen ab zwei Teilnehmern, bei denen der Führungstermin durch den Kunden vorgegeben wird. Gruppenführungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich.

    2.2 Buchungen von Individuellen Führungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Individuelle Führungen gelten Führungen ab einem Teilnehmer, bei denen Einzelheiten von den ausgeschriebenen Angeboten abweichen. Individuelle Führungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von uns verbindlich.

    2.3 Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an „Offenen Führungen“ zu bestimmten auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle oder telefonisch oder online über uns. Reservierungen von TickeAGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dollhouse Kieztour, Ralf Bürkle

    Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden.

    1. Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit uns.

    2. Anmeldung und Buchung

    Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    2.1 Buchungen von Gruppenführungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Gruppenführungen gelten Führungen ab zwei Teilnehmern, bei denen der Führungstermin durch den Kunden vorgegeben wird. Gruppenführungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung verbindlich.

    2.2 Buchungen von Individuellen Führungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Individuelle Führungen gelten Führungen ab einem Teilnehmer, bei denen Einzelheiten von den ausgeschriebenen Angeboten abweichen. Individuelle Führungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von uns verbindlich.

    2.3 Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an „Offenen Führungen“ zu bestimmten auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle oder telefonisch oder online über uns. Reservierungen von Tickets sind nicht möglich.

    3. Teilnahme und Durchführung

    Wir verpflichten uns, Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei unserem jeweiligen Mitarbeiter vor Ort.

    4. Preise

    Bei den angegebenen Preisen handelt es sich – sofern nicht anders angegeben – um Endpreise. Bei der Buchung von Individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen ist die von uns schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich.

    5. Bezahlung

    Die Bezahlung von Führungen erfolgt rechtzeitig vor Tourbeginn per Vorkasse. Bei der Buchung ist eine gültige Adresse anzugeben. Für Individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen erstellen wir eine Rechnung.

    6. Umbuchungen und Stornierungen

    6.1 Eine Umbuchung oder Stornierung von Gruppenführungen (siehe 2.1) ist bis 23 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei. In solchen Fällen werden bereits geleistete Honorare entsprechend erstattet bzw. angerechnet. Ansonsten gilt Punkt 6 dieser AGB.

    6.2 Gebuchte Stadtführungen/Fremdenführungen/Gästebetreuungen und Rücktritt

    Sie können jederzeit von einer gebuchten Stadtführung, Fremdenführung oder Gästebetreuung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts erheben wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person bzw. vom Endbetrag berechnet:

    Zeitpunkt der Stadtführung bis

    15 % zum 22. Tag

    25 % vom 21. bis 15. Tag

    50 % vom 14. bis 07. Tag

    75 % vom 06. bis 01. Tag

    100 % am Tag der Stadtführung, Fremdenführung oder Gästebetreuung

    Bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen steht uns das volle Honorar zu und wird bei nicht geleisteter Vorauszahlung in Rechnung gestellt.

    6.3 Der Umtausch sowie Erstattung der Kosten von Tickets für die Teilnahme an Offenen Führungen ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet bzw. stattgefunden hat.

    7. Wartezeiten

    Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Offene Führungen beginnen zu den auf der Webseite angegebenen Zeiten. Bei gebuchten Gruppenführungen (siehe 2.1) und bei Individuellen Führungen (siehe 2.2) sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, mindestens 10 Minuten auf die Teilnehmer der gebuchten Führung zu warten. Die Führungsdauer gebuchter Individueller Führungen oder Gruppenführungen verkürzt sich um die Wartezeit. Erscheint der Kunde nach 10 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage des Kunden behandelt. Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen sind wir berechtigt, das volle Honorar zu erheben.

    8. Haftung

    Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Es wird nicht gehaftet für Beeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc.) oder leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Handeln. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von unseren Mitarbeitern herbeigeführt worden ist bzw. wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Eine Haftung für Leistungen durch Fremdfirmen, auch vermittelte, können wir nicht übernehmen und schließen diese ausdrücklich aus. So haften wir nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietfahrräder, Theater- und Ausstellungsbesuche, Hotelunterbringungen, Bewirtungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, usw.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind. Unsere ‚Führungskräfte‘ Stadtführer, Reiseleiter usw.) haften nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. 9. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Hamburg. 10. Schlussbestimmung Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.

    AGB Dollhouse Kieztour Stand Januar 2019